


6. Anforderungen an den Überzug
Die Norm erläutert, dass es praxisübliche Unterschiede zwischen dem Erscheinungsbild verschiedener Verzinkungsverfahren gibt. Sie weist z.B. darauf hin, dass Aussehen und Rauheit von Oberflächen, die durch Stückverzinken hergestellt werden, sich deutlich von Zinküberzügen unterscheiden, die durch kontinuierliche Feuerverzinkungsverfahren erzeugt werden.
In diesem Abschnitt der Norm (und auch im Anhang C) wird darauf hingewiesen, dass ein unterschiedliches Aussehen der Verzinkung (dunkel- bzw. hellgraue Bereiche) 
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|  Abb. 6: Aussehen und Dicke von Zinküberzügen werden durch die chemische Zusammensetzung des Stahls mit beeinflußt. Graue Zinküberzüge können bei bestimmten Silicium- und Phosphorgehalten entstehen.
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sowie Weißrost (wenn die geforderte Mindestdicke des Zinküberzuges noch vorhanden ist) keinen Grund zur Beanstandung darstellen (Abb. 6,7).

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|  Abb. 7: Unter bestimmten korrosiven Bedingungen können sich Zinküberzüge im Laufe der Jahre braun verfärben - doch keine Angst, es ist kein Rost.
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- Prüfung und Schichtdicke
Bei Abnahmen sind visuelle Prüfungen an feuerverzinkten Teilen mit dem unbe-
waffneten Auge durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass Zinkspitzen (falls sie eine Verletzungsgefahr darstellen) ebenso wie unverzinkte Stellen im Zinküberzug unzulässig sind und nachgebessert werden müssen. Darüber hinaus müssen Flussmittelrückstände und Zinkaschereste vor der Auslieferung des Materials gegebenenfalls entfernt werden.
Die Anforderung an die Mindestdicke des Zinküberzuges orientieren sich im Wesentlichen an den Schichtdicken, die bisher bereits gemäß DIN 50976 galten, in einigen Bereichen gibt es jedoch geringfügige Veränderungen, sowohl im Hinblick auf die Eingruppierung in Abhängigkeit von der Materialdicke der Werkstücke. als auch im Hinblick auf einzelne Schichtdickenwerte (Abb. 9). 
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|  Abb. 9: Mindestschichtdicken in µm gemäß DIN EN ISO 1461
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Die Prüfung der Schichtdicke kann nach dem magnetinduktiven Verfahren (ISO 2178) erfolgen (Abb. 8). Bei Unstimmigkeiten (als Schiedsverfahren) ist das gravimetrische Verfahren entsprechend EN ISO 1460 anzuwenden. 
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|  Abb. 8: Prüfung der Überzugsdicke an feuerverzinkten Stahlteilen; zerstörungsfrei im magnet-induktiven Verfahren
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Unberücksichtigt bleibt auch hier, dass die praxisübliche Schichtdicke von Zinküberzügen meistens deutlich über den Mindestwerten der Norm liegt, da die chemische Zusammensetzung des zu verzinkenden Stahls ebenso eine Rolle spielt wie die Materialdicke (Masse) des Verzinkungsgutes (Abb. 11). 
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|  Abb. 11: Praxisübliche Schichtdicken von Zinküberzügen
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Detaillierter als bisher regelt die Euro-Norm Anzahl und Verteilung von Prüfungen an feuerverzinkten Oberflächen, sowie die Festlegung und Größe von Referenz-
flächen. Referenzflächen sollten mindestens 100 mm von den Bauteilenden ent-
fernt sein und möglichst in der Bauteilmitte liegen.
Darüber hinaus weist die Norm darauf hin, dass bei der Ermittlung der Schichtdicke an einzelnen Stellen stets der Mittelwert aus 5 Einzelmessungen heranzuziehen ist. Damit will man Einzelmeßwerten mit einiger Ungenauigkeit, die bei den angewandten Messverfahren stets möglich sind, entgegenwirken. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht speziell für diese Norm festgelegt worden, sondern ist übliche normgemäße Praxis bei der zerstörungsfreien Messung von Beschichtungen und Überzügen.
Im Hinblick auf die eingesetzten zerstörungsfreien Messverfahren wird darauf hingewiesen, dass Schichtdickenmessungen nicht im Bereich von Schnittkanten und ebenfalls nicht in einer Zone von <10 mm an Werkstückkanten und Ecken durchgeführt werden dürfen. Die Norm trägt damit den aus der Schichtdicken-Messtechnik bekannten Einflussfaktoren Rechnung, die zu einer Beeinflussung der Messergebnisse führen können. Es wird damit deutlich unterstrichen, dass ein einzelner Zahlenwert im Rahmen einer Schichtdickenmessung keine hinreichende Aussagefähigkeit besitzt.
Waren bisher in der DIN 50976 die Schichtdicken bei Klein-/Schleuderteilen pauschal geregelt (örtliche Schichtdicke 55 µm), so regelt die neue Euro-Norm diesen Sachverhalt detaillierter. Darüber hinaus regelt die Norm auch die Schichtdicke von Gewindeteilen, allerdings liefert sie keine Hinweise über die Gewindeabmaße. Für das Feuerverzinken von Verbindungselementen ist die internationale Norm DIN EN ISO 10684 heranzuziehen.
Die Norm trifft bei Kleinteilen keine Festlegungen dazu, ob diese nach dem Feuerverzinken geschleudert werden sollen oder nicht. Bei einer Vielzahl kleiner Stahlteile ist es möglich, diese sowohl im normalen Verfahren der Stückver-
zinkung zu verzinken, als auch zusätzlich nach dem Verlassen der Zinkschmelze noch zu zentrifugieren. Bei einem kleinen Stahlteil mit 3 mm Materialdicke würde dieses zum Beispiel bedeuten, dass ohne Zentrifugieren eine Mindestschichtdicke von 70 µm aufzubringen ist, bei einem Zentrifugieren des gleichen Teils sind es hingegen nur 55 µm (da ein Teil der Zinkschicht abgeschleudert wird). Werden hierzu keine Festlegungen getroffen, ist es der Feuerverzinkerei freigestellt, welche Verfahrensvariante sie auswählt.
- Ausbesserung und Haftvermögen
Die Ausbesserung unverzinkter Stellen (Fehlstellen) ist grundsätzlich zulässig, falls die Fläche dieser Stellen 0,5% der Gesamtoberfläche des betreffenden Bauteils nicht überschreitet. Eine einzelne Fehlstelle darf in ihrer Größe 10 cm² nicht übersteigen. Für die Ausbesserung derartiger Stellen sind

 | a) das Thermische Spritzen mit Zink (Abb. 10)
|  | b) das Auftragen geeigneter Zinkstaubbeschichtungen und
|  | c) das Auftragen spezieller Lote auf Zinkbasis |
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grundsätzlich gleichberechtigt zugelassen. Unbefriedigend ist hierbei die Tat-
sache, dass die Schichtdicke der ausgebesserten Stellen mindestens 30 µm mehr betragen muss, als die geforderte, örtliche Dicke des Zinküberzuges an der entsprechenden Stelle. Dieses kann in ungünstigen Einzelfällen eine zwar normgerechte, aber korrosionstechnisch nicht optimal wirksame Ausbesserung zur Folge haben. 
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|  Abb. 10: Ausbessern von Fehlstellen durch Thermisches Spritzen
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Ebenfalls wurde darauf verzichtet, bei der üblichen Ausbesserung von Fehlstellen mittels Zinkstaubbeschichtungsstoffen, besondere Systeme zu empfehlen, die nicht nur eine gute Schutzwirkung aufweisen, sondern darüber hinaus auch ohne Probleme mit anderen Beschichtungsstoffen überbeschichtet werden können.
Im Hinblick auf das Haftvermögen weist die Norm darauf hin, dass z. Zt. keine internationalen Normen zur Prüfung des Haftvermögens von Zinküberzügen vorhanden sind. Die in Deutschland geltende DIN 50978 zur Prüfung des Haftvermögens ist national weiterhin gültig. Es wird jedoch ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Prüfung des Haftvermögens zwischen den Vertragspart-nern vorher zu vereinbaren ist, ebenso die Rahmenbedingungen unter denen die Teile geprüft werden können, und dass die Prüfung nur auf wesentlichen Flächen durchgeführt werden sollte.
Die neue Euro-Norm regelt darüber hinaus, welche Sachverhalte bei Abnahme-Prüfungen von Bedeutung sind zwar hilfreich, jedoch keinesfalls hinreichend für eine umfassende Abnahmeprüfung.
7. Werkbescheinigung
Auf Anforderung stellt die Feuerverzinkerei dem Auftraggeber eine Werksbe-
scheinigung aus, aus welcher die Übereinstimmung mit der neuen Euro-Norm hervorgeht (Werksbescheinigung 2.1 gemäß DIN EN 10204 bzw. ISO 10474).

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