C. Konstruktionsanforderungen
C.6 VORGABEN FÜR ENTLÜFTUNGSÖFFNUNGEN
Zusammenfassung:
- Zulauf-, Entlüftungsöffnungen und Freischnitte sind für Hohlbauteile hinreichend groß zu dimensionieren
- Öffnungen sind sichtbar von außen vorzusehen
- Empfehlungen für die Mindestgröße der Öffnungen sind DIN EN ISO 14713-2, Anhang A zu entnehmen
- Die Anforderungen aus dem Arbeitsblatt C3 sind zu berücksichtigen
- Bei komplexen zusammengesetzten Rohrkonstruktionen ist eine Abstimmung mit der Feuerverzinkerei empfehlenswert
1. Allgemeines
Beim Feuerverzinken werden im Gegensatz zu anderen Verfahren Hohlprofile, Behälter und Rohrkonstruktionen außen und innen vor Korrosion geschützt. Damit das Bauteil in die Zinkschmelze vollständig eingetaucht werden kann, muss die gesamte Luft der Hohlkonstruktion beim Verzinkungsvorgang entweichen können. Für den Tauchprozess während der Vorbehandlung und der Verzinkung müssen Bauteile daher mit hinreichend groß dimensionierten Zu-, Ablauf- und Entlüftungsöffnungen versehen werden. Das Zink muss an jede Stelle der Konstruktion gelangen und in Hohlräume vollständig hinein- und herauslaufen können. Geschlossene Hohlkästen, Hohlbauteile und große Überlappungsflächen müssen vermieden oder mit Entlüftungsöffnungen versehen werden, anderenfalls können gefährliche Explosionen beim Verzinken entstehen. Die Anforderungen und die Sicherheitshinweise aus dem Arbeitsblatt C.3 sind zusätzlich zu berücksichtigen.
2. Anforderungen an die Mindestgröße der Öffnungen
Die Norm DIN EN ISO 14713-2 “Feuerverzinken“ bietet Leitfäden und Empfehlungen zum Werkstoff Stahl sowie zum feuerverzinkungsgerechten Konstruieren und Fertigen. Mit der Neufassung der DIN EN ISO 14713-2, Ausgabe Mai 2020 wurden erstmals konkrete Vorgaben für empfohlene Positionen und Mindestgrößen für Löcher zur Be-/Entlüftung für Hohlprofile aufgenommen. Mit diesen klaren Angaben haben Anwender eine weitere Unterstützung bei der Herstellung einer feuerverzinkungsgerechten Konstruktion, so dass mit dem neuen Regelwerk auch die zukünftig die baupraktische Anwendung erheblich erleichtert wird.
Die Größe der Öffnungen ist abhängig vom Volumen, das die Öffnungen passieren muss, das heißt vom Querschnitt und der Länge des Stahlprofils. Als Orientierung sollten die Werte der Abbildung 1 berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollten die Öffnungen so groß wie möglich ausgebildet werden, denn die kleinste Öffnung bestimmt die Eintauchgeschwindigkeit des gesamten Bauteils. Große Öffnungen begünstigen die Oberflächenqualität des Zinküberzuges und minimieren zudem Verzugsgefahr. Die in Abb. 1 angegebenen Mindestgrößen gelten für Konstruktionen bis zu einer Länge von ca. 6 Metern. Bei längeren Profilen sind die Größe und Anzahl der Löcher entsprechend zu erhöhen. Für größere Bauteile werden in DIN EN ISO 14713-2 Ein- und Austrittsöffnungen mit 25 % des Hohlprofil-Durchmessers empfohlen.
Lesebeispiel zur nachfolgende Abbildung 1:
Ein Hohlprofil mit den Abmessungen 60 mm x 40 mm benötigt an jedem Ende entweder
• mindestens eine Öffnung mit einem Durchmesser von 16 mm oder
• mindestens zwei Öffnungen mit einem Durchmesser von 12 mm oder
• mindestens vier Öffnungen mit einem Durchmesser von 10 mm oder
• mindestens zwei Freischnitte mit einer Länge von 13 mm an den benachbarten Seiten.
Die Tabelle gilt für Konstruktionen bis ca. 6 m Länge. Längere Konstruktionen erfordern zusätzliche u./o. größere Löcher