Bauaufsichtliche Zulassung für feuerverzinkte Betonstähle

Mit der Aktualisierung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für feuerverzinkte Betonstähle wurde der Einsatz dieser korrosionsgeschützten Stähle deutlich vereinfacht und der Weg für eine noch breitere Verwendung geebnet.

Einsatz wurde vereinfacht

Feuerverzinkte Betonstähle dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton nach DIN 1045-1:2008-8 eingesetzt werden. Es können somit nahezu alle in Deutschland zugelassenen Bewehrungsstähle verzinkt und in Verbindung mit allen Normalzementen nach DIN EN 197-1 verwendet werden.


Einsatzbereiche von feuerverzinktem Betonstahl
Unter normalen Bedingungen ist Stahl im Beton durch die hohe Alkalität der Porenflüssigkeit des Betons und durch die abdichtenden Eigenschaften der Betondeckschicht vor Korrosion geschützt. Dieser Schutz kann jedoch unter bestimmten Bedingungen verloren gehen. Feuerverzinkter Betonstahl macht deshalb vor allem da Sinn, wo Beton hohen und zusätzlichen Korrosionsbelastungen ausgesetzt ist beziehungsweise Korrosion des Bewehrungsstahls sicher vermieden werden muss. Hierzu gehören Bereiche in denen eine Chloridbelastung zu erwarten ist. Verzinkte Bewehrungsstähle sind diesbezüglich deutlich beständiger als unverzinkte, da Chloride von der Verzinkung als schwerlösliche basische Zinkchloride abgebunden und damit unschädlich gemacht werden. Feuerverzinkte Betonstähle empfehlen sich daher für Bauten im Meerwasserbereich und bei zu erwartender Streu- und Tausalzbeanspruchung, beispielsweise bei Stahlbetonbrücken, Parkhäusern und Tiefgaragen.


Dünnwandige filigrane Konstruktionsteile bedürfen ebenfalls zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Sie tragen im Zuge der Ausführung mitunter ein Risiko durch unzureichende Betonüberdeckung. Die Dauerhaftigkeit von Betonbauteilen kann zudem auch durch Risse beeinträchtigt werden. Diese unterbrechen mehr oder weniger stark die Schutzwirkung des Betons und führen zu einer schnelleren Versauerung des Betons (Carbonatisierung) im Rissbereich oder ermöglichen den Zutritt von Sauerstoff und Schadstoffen. Eine Feuerverzinkung kann hier den fehlenden Schutz übernehmen und so die Konstruktionsteile nachhaltig vor Korrosion schützen.

An Oberflächen von Sicht- und Weißbetonkonstruktionen, die auch hohen gestalterischen Ansprüchen gerecht werden sollen, kann durch den Einsatz von feuerverzinktem Bewehrungsstahl die Entstehung von Verunreinigungen und unschönen Flecken durch korrodierten Bewehrungsstahl sicher verhindert werden.

Zugelassene Bewehrungsstähle
Zum Feuerverzinken zugelassen sind Betonstähle nach DIN 488-1:2009-08. Dies sind im Einzelnen Betonstabstahl nach DIN 488-2:2009-08, Betonstahl in Ringen und Bewehrungsdraht nach DIN 488-3:2009-08 und Betonstahlmatten nach DIN 488-4:2009-08.
Die vorgenannten Betonstähle sowie Betonstabstähle, Betonstahl in Ringen und Betonstahlmatten nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung dürfen feuerverzinkt zu Bewehrung des Betons eingesetzt werden, unabhängig davon, ob sie nach ihrem Herstellungsverfahren warmgewalzt, kaltverformt, warm oder kalt gerippt produziert wurden. Eine Einschränkung macht die bauaufsichtliche Zulassung hinsichtlich der Verarbeitung von feuerverzinkten Betonstählen. Sie erklärt das Biegen des Betonstahls vor dem Feuerverzinken für unzulässig.

Eignung für alle gängigen Zemente
Seit einiger Zeit werden gemäß EU-Richtlinie 53/2003/EG chromatreduzierte Zemente eingesetzt. Hierdurch soll das Auftreten chromatbedingter Hauterkrankungen wie die Maurerkrätze reduziert werden, die durch den ungeschützten Hautkontakt mit frisch angerührtem Zement und Beton entstehen können. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin hat die Auswirkungen chromatreduzierter Zemente im Zusammenspiel mit feuerverzinktem Betonstahl untersucht. Geprüft wurde im Wesentlichen das Verbundverhalten von verzinkten Betonstählen mit chromatreduzierten Zementen. Die BAM kam in ihrer Untersuchung zum dem Ergebnis, dass feuerverzinkter Stahl in Verbindung mit allen gängigen chromatreduzierten Zementen uneingeschränkt verwendet werden darf. Dies sind CEM I (Portlandzement), CEM II (Portlandkompositzement) und CEM III (Hochofenzement). Im Hinblick auf den wichtigen Aspekt Dauerhaftigkeit konnte die BAM keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung feststellen. Betonstähle, die durch Feuerverzinken vor Korrosion geschützt werden, sind also auch in Verbindung mit chromatreduzierten Zementen extrem langlebig.

Fazit
Feuerverzinkte Betonstähle dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton eingesetzt werden. Hierdurch wird der Einsatz von feuerverzinkten Bewehrungsstählen erheblich erleichtert. Nennenswerte Hürden für die Verwendung dieser Stähle gibt es somit nicht mehr.  

Links:
- Weitere Infos und die bauaufsichtliche Zulassung für feuerverzinkten Betontstahl: www.feuerverzinken.com/anwendungen/bauen/feuerverzinkter-betonstahl/

- Video: „Korrosionsschutz für Betonbauten“ http://www.youtube.com/feuerverzinken 

Backgrounder:
Der Industrieverband Feuerverzinken e.V. und seine Serviceorganisation, das Institut Feuerverzinken GmbH, vertreten die deutsche Stückverzinkungsindustrie. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland ca. 2,0 Mio. Tonnen Stahl stückverzinkt. Wichtige Anwendungsbereiche des Korrosionsschutzes durch Feuerverzinken sind u. a. Architektur und Bauwesen sowie die Verkehrstechnik und der Fahrzeugbau. Weitere Informationen zum Feuerverzinken unter: www.feuerverzinken.com.

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