Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Feuerverzinkte Betonstähle dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton nach Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-2) unter Einhaltung der Festlegungen in den Abschnitten 2 und 3 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung / allgemeinen Bauartgenehmigung Z-1.4-165 verwendet werden. Besondere Auflagen, die bei Entwurf und Bemessung, bei der Ausführung und beim Feuerverzinken beachtet werden müssen, sind in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung Z-1.4-165 aufgeführt. 

Download der DIBt-Zulassung Z-1.4-165
Geltungsdauer von 1. Januar 2024 bis 1. Januar 2029
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